Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Allgemeines und Begriffsbestimmungen
Stand 03 / 2022

1.1 Sevens Umzüge und Entrümpelungen bietet deutschlandweit die Organisation und Durchführung von Transport- und Entsorgungsleistungen sowie die Vermietung von Containern und Entrümpelungsdienstleistungen an. Über die Webseite www.ulm-entruempelungen.de, die Hotline, per WhatsApp und E-Mail können verbindliche Dienstleistungsverträge zwischen Kunden und Sevens Umzüge und Entrümpelungen geschlossen werden. Die Aufträge werden von Sevens Umzüge und Entrümpelungen selbst oder von Partnern lokal ausgeführt. Vertragspartner ist alleine Sevens Umzüge und Entrümpelungen, die unter Umständen eingesetzten Partner werden als deren Subunternehmer tätig. Im Folgenden wird von Sevens Umzüge und Entrümpelungen die Rede sein als rechtlich Berechtigte und Verpflichtete gemeint.

1.2 Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Firma Sevens Umzüge und Entrümpelungen und des Auftraggebers gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt die Firma Sevens Umzüge und Entrümpelungen nicht an, es sei denn, Sevens Umzüge und Entrümpelungen hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

2 Beauftragung eines weiteren Frachtführers
Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung heranziehen

3 Zusatzleistungen
Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu vergüten sind besondere, bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluß erweitert wird.
Trinkgelder. Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar.

4 Erstattung der Umzugskosten
Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen.

5 Transportsicherung
Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geraten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und Hifigeräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.
Elektro- und Installationsarbeiten. Unsere Mitarbeiter sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.

6 Handwerkervermittlung
Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für sorgfaltige Auswahl.

7 Aufrechnung
Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

8 Abtretung
Der Möbelspediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.

9 Missverständnisse
Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigung, Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Leute des Möbelspediteurs hat der letztere nicht zu verantworten.

10 Nachprüfung durch den Absender.
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird.

11 Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten und Auslandstransporten vor Beginn der Verladung per Überweisung oder Lastschrift zu bezahlen. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich in EURO. Kommt der Absender seiner Zahlungspflicht nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern. §419 findet entsprechende Anwendung.

12 Lagervertrag
Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransportes (ALB). Diese werden auf Verlangen des Absenders zur Verfugung gestellt.

13 Beiladungen
Sämtliche Transportwege müssen dem Spediteur uneingeschränkt zur Verfügung stehen und das Transportgut mit zwei Mann zu handeln sein. Ab der 5. Etage muss ein Augzug zur Verfügung gestellt werden, der für den Transport der Güter geeignet ist. Sollten die Mitarbeiter des Spediteurs oder seine Erfüllungsgehilfen bei der Verlandung des Transportgutes feststellen, dass am Transportgut Montagen notwendig sind, um dieses zu transportieren, und wurde dieses vom Auftraggeber im Auftrag nicht berücksichtigt, so werden diese Arbeiten mit einem Stundensatz von EUR 35,00/Mann inkl. MwSt. berechnet. Es wird je angefangene halbe Stunde abgerechnet.

Gerichtsstand. Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportvertrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

14 Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht.

15 Auftragserteilung
15.1 Durch die Rücksendung der vom Veranstalter gegengezeichneten Reservierungsbestätigung gilt der Auftrag als erteilt.
15.2 Ein Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn seitens Seven´s Umzüge und Entrümpelungen eine Auftragsbestätigung abgegeben wurde.
15.3 Die Leistung umfasst die im Auftrag genannten und mit der Auftragsbestätigung verbindlich gewordenen Teilleistungen.
15.4 Bei Stornierung des Auftrages fallen 10% von den Rechnungsgebühren an.

16 Selbstbeteiligung
hat bei einem Unfall mit einem Leihfahrzeug fallen 500€ Selbstbeteiligung an.

17 Storno eines Auftrags
Wird ein Auftrag vom Auftraggeber storniert, so fallen 10% Gebühren des zuvor vereinbarten Festpreises an.

Nach oben scrollen
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner WhatsApp & mobil: +49 179 3775